Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien mit Kindern und Alleinerziehende.
Die KfW-Bank und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien (Häuser oder Eigentumswohnungen) und die Wohneigentumsbildung.
Das seit 2018 bestehende Kinderbaugeld beträgt 12.000 Euro pro Kind und muss nicht zurückgezahlt werden. Die staatliche Unterstützung wird in zehn jährlichen Raten (1200 Euro pro Jahr) ausgezahlt.
Nicht gefördert werden beispielsweise Ferien- oder Wochenendhäuser und der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Lebenspartnern oder Verwandten eines Haushaltsmitgliedes.
Für weitere Kinder die nach der Antragsstellung geboren sind, kann nachträglich kein Baukindergeld beantragt werden.
Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt der KfW: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004381_M_424_Baukindergeld.pdf
Beantragen können Sie den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) innerhalb von 6 Monaten, nachdem Sie in die Immobilie eingezogen sind.
Zusätzlich zu dem Baukindergeld können Sie auch weitere KfW-Förderprodukte in Anspruch nehmen. Diese beantragen Sie – anders als das Baukindergeld, was Sie erst nachher beantragen können – bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren.
Neppel Konzeptbau – Projektentwicklung, Projektmanagement, Bauherrenbetreuung.
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